Die ABC-Züge waren früher taktische Einheiten des Zivil- bzw. Katastrophenschutzes, die in Westdeutschland ab 1957 eingerichtet wurden. Aufgrund der Bedrohung aus dem Kalten Krieg und der daraus befürchteten Gefahren wurden diese Einheiten für begrenzte Bereiche des ABC-Schutzes, d. h. Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen Kampfmitteln, aufgestellt. Die Hauptaufgabe der ABC-Züge war die durch atomare, biologische und chemische Mittel drohenden Gefahren festzustellen sowie die Dekontamination von Personen, Sachen und Gelände. Ab 1970 wurden auch vermehrt zivile Gefahren durch atomare, biologische und chemische Stoffe in das Einsatzkonzept aufgenommen. Die ABC-Züge waren damit zentraler Bestandteil des ABC-Dienstes im Zivil- und Katastrophenschutz.
Ein ABC-Zug bestand seit der Neuordnung 1968 aus dem Zugtrupp, der Erkundungsgruppe, der Dekontaminationsgruppe P (Personen) und der Dekontaminationsgruppe G (Geräte). Fahrzeuge im Zugtrupp waren der Zugtruppkraftwagen und ein Leichtmotorrad für den Melder. In der Erkundungsgruppe wurden zwei ABC-Erkundungskraftwagen eingesetzt. Die Dekontaminationsgruppe P bestand aus einem Kombi, einem Dekontaminationsmehrzweckfahrzeug mit Entgiftungsanhänger und einem Tankwagen mit 3000 l Wasser, die Dekontaminationsgruppe G aus einem Kombi, einem 5 t-LKW und ebenfalls aus einem Tankwagen. Bis auf die ABC-Erkundungskraftwagen und das Dekontaminationsmehrzweckfahrzeug wurden alle Fahrzeuge beordert und dann mit einem Gerätesatz ausgestattet.
Früher handelte es sich beim ABC-Dienst um einen Katastrophenschutzfachdienst in Deutschland, welcher sich mit dem ABC-Schutz, also der Abwehr atomarer, biologischer oder chemischer Gefahren sowie der Dekontamination im Katastrophenfall beschäftigte. In der Regel gehörten speziell vom Bund und den Ländern beschaffte Fahrzeuge die den Kommunen zur Verfügung gestellt worden waren diesem Fachdienst an. Umgekehrt stellten die Kommunen das nötige Personal zur Verfügung. Hervorgegangen ist dieser Fachdienst aus dem früheren ABC-Fachdienst des Luftschutzhilfsdienstes. Ursprünglich waren diese Einheiten selbstständig, später als Regieeinheiten aufgestellt und sind mittlerweile flächendeckend in andere Hilfsorganisationen (fast ausschließlich Feuerwehr) eingegliedert.
Die festen Vorgaben des Bundes zu den Einheiten des Katastrophenschutzes fielen 1997 mit dem Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) weg. Die Festlegung des Umfangs, der Ausrüstung und Personalausbildung der jeweiligen Einheiten sind nun Materien der Landesgesetzgebung. Die Länder haben entsprechend eigene, teilweise unterschiedliche und von den früheren STAN abweichende Regelungen getroffen. Die etablierte Einteilung in die Fachdienste wurde trotzdem von den Ländern und den beteiligten Hilfsorganisationen größtenteils beibehalten. Durch einige in den 1990er Jahren erstellte Konzepte, wie den Einsatzeinheiten, wird ein multifunktionaler Einsatz des eingesetzten Personals betont.
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt übernahm 1996 einen ABC-Zug von der Stadt Nürnberg und beauftragte die Feuerwehr Herzogenaurach mit der Eingliederung des ABC-Dienstes in das Gefahrstoff-Konzept der Feuerwehr des Landkreises. Die Eingliederung brachte wesentliche Veränderungen in den Bereichen Organisation, Ausbildung und Einsatz mit sich. Waren die ABC-Fachdienste vorher vor allem für den sogenannten erweiterten Katastrophenschutz (Verteidigungsfall) im Rahmen der Gesamtverteidigung der Bundesrepublik Deutschland zuständig, so verlagerte sich der Schwerpunkt des möglichen Einsatzspektrums nun vor allem in Richtung „typischer“ Feuerwehreinsätze mit gefährlichen Stoffen, auch unterhalb der Katastrophenschwelle.